Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
 

 Abschreckendes Verfahren
Ein kompliziertes Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), die juristische Fachsprache des Rechtspflegers beim Versteigerungstermin und der begrenzte Charme von Gerichtsfluren schrecken noch immer sowohl viele potentielle Interessenten, als auch die vor allem Eigentümer  ab, ihre Rechte im Versteigerungstermin wahrzunehmen. Für den juristischen Laien enthält das Zwangsversteigerungsverfahren zu viele Unbekannte.
Oft wird von betroffenen Eigentümern bis kurz vor diesem entscheidenden Tag gewartet, bevor professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.
 
Beratung
Eine ca. einstündige Beratung, zur Einschätzung Ihrer Rechtsposition und Abklärung von Chancen und Risiken, biete ich - für Verbraucher - zu 250 € zzgl. ges. Mehrwertsteuer an.
Sie sollten dazu  einen aktuellen Grundbuchauszug, Ihre Darlehnsverträge und die Grundschuldzweckerklärung bei sich haben.
 
Die sinnvolle Beratung von Eigentümern, die sich der Zwangsversteigerung der Firmenimmobile, oder der des Familienheimes ausgesetzt sehen, liegt mir besonders am Herzen.
 
Professionelle Hilfe
Ich begleite Sie, sowohl in Ihrer Eigenschaft als Miteigentümer - bei einer Teilungsversteigerung, bzw. als Eigentümer bei einer Zwangsversteigerung, zur Ausübung Ihrer Rechte. Auch wenn Sie in der Zwangsversteigerung eine Immobilie erwerben wollen, sollten Sie sich bei mir Rat holen.
In diesem Zusammenhang ist in jedem Fall eine ausführliche Vereinbarung erforderlich.
Einzelheiten können nur in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtert werden.
Dazu ist eine telefonische Terminsvereinbarung für eine Beratung erforderlich.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?