Anwaltskanzlei Lehnert v2.8
| Anwaltskanzlei Lehnert v2.8 in der Metropolregion Nürnberg - Fürth - Erlangen
Hans-Wolfram Lehnert Rechtsanwalt Am Messehaus 25 / EG 90489 Nürnberg U2 - Schoppershof +49 (0) 911 50 00 91
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Interessenschwerpunkte
Arbeitsrecht,
z.B. Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Mobbing, Arbeitsvertrag
Familienrecht,
z.B. Ehescheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche
Verkehrsrecht,
z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Autokauf, Autoreparatur
Nachbarrecht,
z.B. Überhang, Überwuchs, Lärmbelästigung
Zivilrecht, allgemein,
z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Bauwerkvertrag, Autokauf, Leasingvertrag, Mietvertrag
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
z.B. Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Trunkenheitsfahrt, Abstandsunterschreitung, Geschwindigkeitsüberschreitung
Zwangsversteigerungsrecht,
z.B. Versteigerungstermin, Zuschlagbeschluss, Verkehrswertgutachten
Ausbildung und Berufserfahrung
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth und der Rechtswissenschaften - Wahlfachgruppe: Völker- und Europarecht - und Politikwissenschaften an der Friedrich - Alexander - Universität Erlangen-Nürnberg
(1. juristisches Staatsexamen) folgte das Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg mit der Wahlstation bei der Industrie- u. Handelskammer für Mittelfranken zu Nürnberg.
Ab Mitte 1989 bis 1995 freie Mitarbeit in einer Rechtsanwaltssozietät in Rothenburg/Tbr.
Zweites juristisches Staatsexamen im Februar 1990 (mündliche Prüfung in München) - Wahlfach: Steuerrecht.
Kanzleigründung 1990 in Schwaig b. Nürnberg, Haimendorfer Straße 10
Umzug 1995 in Schwaig b. Nürnberg, Am Bahnhof 1 (Sparkassengebäude)
Umzug 2018: nach Nürnberg - Schoppershof, Am Messehaus 25 / EG
Schwerpunkt Arbeitsrecht - seit 1990
in der Metropolregion Nürnberg - Fürth - Erlangen
kompetent - verlässlich - fair
Anwaltskanzlei v2.8
We`ll advocate on your behalf for the best possible result!
Rufen Sie uns einfach an. Terminvergabe unter 0911 50 00 91
Kompetenz und Erfahrung - Themen, Fragestellungen und Lösungen:
Arbeitsvertrag wird abgeschlossen
Arbeitsverhältnis wurde gekündigt
Aufhebungsvertrag soll geschlossen werden
Bei dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags können –
neben dem Verlust des Arbeitsplatzes - weitere Nachteile drohen.
Kündigung soll erfolgen
Abmahnung wurde ausgesprochen oder soll ausgesprochen werden
Zahlung von Gehalt wird geltend gemacht
Wenn das Gehalt ausbleibt, obwohl man gearbeitet hat, entsteht eine Zwangssituation:
Die Ausgaben laufen weiter, Miete, Strom etc. Lösungsansätze werden aufgezeigt.
Sonderzahlung wird gekürzt oder verweigert
Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt
Urlaub wird nicht gewährt
Ein Arbeitgeber muss Ihnen den zustehenden Urlaub gewähren,
sofern nicht dringende Gründe dagegenstehen.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung des Urlaubsanspruchs.
Arbeitszeugnis soll erteilt werden
Dienstwagennutzung soll geregelt werden
Nutzung eines Firmenhandys soll geregelt werden
Arbeitnehmer möchte in Altersteilzeit
Nehmen Sie direkten Kontakt mit uns auf.
Ein vorheriger Anruf bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
ist nicht notwendig.
Sie haben die freie Anwaltswahl. Das ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir.